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Arbeitnehmer » Lohngleichheit und Entgeltransparenzgesetz
Das Entgeltransparenzgesetz soll dazu dienen, mehr Transparenz über die Einkommenssituation von Männern und Frauen zu ermöglichen.
Das Wichtigste auf einen Blick:
Einführung eines individuellen Auskunftsanspruchs:
- über das durchschnittliche Bruttoentgelt und bis zu zwei einzelne Entgeltbestandteile
- die Auskunftspflicht erstreckt sich auf Kriterien und Verfahren der Entgeltfindung und die Angabe zum Vergleichsentgelt
- Vergleichsentgelt bedeutet: Angabe des Entgelts für Vergleichstätigkeiten (bezogen auf Vollzeitäquivalente)
- besteht nur für Betriebe mit in der Regel mehr als 200 Beschäftigten
- umfasst nur Regelungen im selben Betrieb und demselben Arbeitgeber, ohne regionale Unterschiede
- das Vergleichsentgelt muss nur angegeben werden, wenn mehr als 6 Beschäftigte zum Vergleich herangezogen werden können (Datenschutz)
Letztes Update 23.05.2019 | Copyright© Irena Dreißiger 2009 |
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