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Lohngleichheit und Entgeltransparenzgesetz


Gleicher Lohn für Frauen und Männer

Das Entgeltransparenzgesetz soll dazu dienen, mehr Transparenz über die Einkommenssituation von Männern und Frauen zu ermöglichen.


Das Wichtigste auf einen Blick:


Einführung eines individuellen Auskunftsanspruchs:
 
  • über das durchschnittliche Bruttoentgelt und bis zu zwei einzelne Entgeltbestandteile 
  • die Auskunftspflicht erstreckt sich auf Kriterien und Verfahren der Entgeltfindung und die Angabe zum Vergleichsentgelt
  • Vergleichsentgelt bedeutet: Angabe des Entgelts für Vergleichstätigkeiten (bezogen auf Vollzeitäquivalente)
  • besteht nur für Betriebe mit in der Regel mehr als 200 Beschäftigten 
  • umfasst nur Regelungen im selben Betrieb und demselben Arbeitgeber, ohne regionale Unterschiede
  • das Vergleichsentgelt muss nur angegeben werden, wenn mehr als 6 Beschäftigte zum Vergleich herangezogen werden können (Datenschutz)
 
 


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Letztes Update 23.05.2019 | Copyright© Irena Dreißiger 2009 | Seite drucken: Lohngleichheit und Entgeltransparenzgesetz | Seite einem Freund senden: Lohngleichheit und Entgeltransparenzgesetz

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