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Für Arbeitnehmer und Betriebsräte |
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Schulungen / Seminare » Seminare für neu- und wiedergewählte Betriebsratsmitglieder
Die regulären Betriebsratswahlen 2018 sind bald abgeschlossen.
Für neugewählte Betriebsratsmitglieder bringt das Ehrenamt eine zunächst unüberwindlich scheinende Fülle von Vorschriften und Regelungen mit sich, an die es sich unter erfahrener Anleitung heranzutasten gilt. Aber auch wiedergewählte Betriebsratsmitglieder sollten sich regelmäßig schulen lassen, zudem im Arbeitsrecht und auch in der betrieblichen Mitbestimmung stete Bewegung herrscht. Alle Seminarthemen sind bei uns jederzeit auf dem neuesten Stand der Gesetzgebung und Rechtsprechung Neben den Seminaren, die wir zusammen mit den Gewerkschaften durchführen, bieten wir auch maßgeschneiderte, zeitlich flexible Inhouse-Seminare an. Direkt nach der Wahl gilt es, schnellstmöglich handlungsfähig zu sein. Die nachfolgend aufgeführten Seminarvorschläge verstehen sich als Ergänzung zu den von den Bildungsträgern der gewerkschaften angebotenen Grundlagenschulungen. Der Vorteil liegt auf der Hand: Die Betriebsratsmitglieder werden: 1. gemeinsam als Gremium 2. bezogen auf die konkrete betriebliche Situation 3. unter Berücksichtigung des konkreten Schulungsstandes 4. im Betrieb geschult. Erstseminar für neu- und wiedergewählte Betriebsratsmitglieder "Betriebsratsamt in Recht und Praxis" 1. Einführung in das Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht - Arbeitsrechtliche Normenpyramide - Auffinden relevanter Normen - Umgang und Zitieren von Gesetzestexten - Grundzüge des Individual- und Kollektivrechts 2. Die Rechtsstellung des Betriebsrates - Anhörung, Mitwirkung, Mitbestimmung - Allgemeine Aufgaben - Personelle Angelegenheiten - Wirtschaftliche Angelegenheiten 3. Die Geschäftsführung des Betriebsrates - Arbeitsrechtliche Besonderheiten des Ehrenamtes - Die ordnungsgemäße Beschlussfassung - Die Betriebsratssitzung Gern erstellen wir mit Ihnen gemeinsam ein individuelles Seminarprogramm, orientiert an den konkreten Bedürfnissen der neuen Betriebsratsmitglieder.
Bei Bedarf übersenden wir Ihnen auch gern entsprechende Beschlussvorlagen, die eine Kostendeckung durch den Arbeitgeber erleichtern.
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