Datenschutz im Betrieb ist für Betriebsräte häufig ein sehr abstraktes Thema. Es wird jedoch immer bedeutsamer in der betrieblichen Praxis. Immer mehr Unternehmen verwenden zum Beispiel SAP. Personalabteilungen werden auf die elektronische Personalakte umgestellt.
Die Arbeitszeiterfassung erfolgt elektronisch. Die Daten werden über Schnittstellen verknüpt und so ensteht die Gefahr, dass der einzelne Arbeitnehmer immer gläserner wird. Unternehmen steuern ihre Prozesse zunehmend digital. Das verändert aber auch das Wissen des Unternehmens über die Belegschaft als Ganzes.
Wie kann unter diesen Bedingungen der Beschäftigtendatenschutz gesichert und erhalten werden?
Was können Betriebsräte bewirken?
Wie läuft das Zusammenspiel mit den Datenschutzbeauftragten des Betriebes?
Letztes Update 08.06.2023 | Copyright© Irena Dreißiger 2009 |
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