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Für Arbeitnehmer und Betriebsräte |
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Arbeitsgebiete » Betriebsräte » Neues zur Betriebsratswahl 2022
Das Wahlrecht ab 16, selber kandidieren ab 18 und nach der Probezeit Vereinfachungen für das vereinfachte Wahlverfahren Mehr Schutz für die Initioren der Betriebsrtaswahl Vorbereitung von Betriebsratswahlen Das Jahr 2022 steht bevor und damit kommt unweigerlich nach der Bundestagswahl in diesem Jahr die Betriebsratswahl auf die Kolleginnen und Kollegen zu. Betriebsräte, die noch keinen Wahlvorstand bestellt haben, müssen sich demnächst Gedanken machen, wann der Wahlvorstand bestellt wird. Wie viele Mitglieder soll der Wahlvorstand haben und wer sollte Mitglied des Wahlvorstandes sein? In Normalfall sin es drei Wahlvorstände Gemäß § 14 BetrVG bestellt der Betriebsrat den Wahlvorstand spätestens 10 Wochen vor der Wahl. So steht es im Gesetz. Reichen denn die gesetzlich vorgeschriebenen 10 Wochen? Die praktischen Fragen lauten jedoch: Welche Aufgaben hat der Wahlvorstand? Wie viel Aufwand wird er betreiben müssen? Braucht er eventuell noch Schulungen, um die Wahl durchzuführen, etc. Daher hat sich in den meisten Betrieben als praxisnahe Lösung eine frühzeitige Bestellung des Wahlvorstandes etabliert. Dies lässt den Wahlvorständen genügend Zeit, sich auf die Wahl vorzubereiten. Die Kosten der Wahl trägt der Arbeitgeber, daher haben alle Beteiligten ein Interesse daran, die Kosten so niedrig zu halten, wie es für die Durchführung der Wahl erforderlich ist. Dazu gehört aber eben auch, dass der Wahlvorstand seine Aufgabe, nämlich die Organisation und Durchführung der Betriebsratswahl, so sorgfältig erledigt, dass keine erneute Wahl notwendig wird, etwa im Falle eines Wahlabbruchs, einer Wahlanfechtung oder gar Nichtigkeit der Wahl.
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