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Für Arbeitnehmer und Betriebsräte |
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Betriebsräte, Gesamtbetriebsräte, Konzernbetriebsräte & Personalräte
Die Kanzlei Dreißger ist langjährig in der Beratung und Begleitung von Betriebsräten, Gesamtbetriebsräten, Konzernbetriebsräten und Personalräten erfolgreich aktiv. Die Fachanwaltskanzlei legt ihren Schwerpunkt in die anwaltliche Beratung und rechtliche Vertretung dieser Gremien bei Verhandlungen mit den Unternehmensvertretern, in Einigungsstellen und vor den Arbeitsgerichten. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Darüber hinaus werden auch einzelne Arbeitnehmer rechtlich beraten und vertreten. Schwerbehindertenvertretung und Gewerkschaften sowie ihre Vertrauensleute sind ebenfalls unsere Mandanten. Arbeitnehmervertretung in Aufsichtsräten werden unterstützt bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Rahmen der Mitbestimmung für die Arbeitnehmerseite auf Unternehmensebene. Die Kanzlei Dreißiger ist als Gründungsmitglied im BR Anwälte-Netzwerk vernetzt, so dass bundesweit rechtliche Beratungskompetenz angeboten werden kann.
Unsere jahrelange Erfahrung ermöglicht es uns, Ihre Interessen schnell und kompetent zu realisieren. Hierbei legen wir unseren Schwerpunkt nicht nur auf eine rasche Durchsetzung Ihrer Ansprüche, sondern behalten immer auch deren Nachhaltigkeit im Blick.
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