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Fachanwältin für Arbeitsrecht
Frau Rechtsanwältin Dreißiger ist Fachanwältin für Arbeitsrecht.
Frau Dreißiger absolvierte zunächst eine Ausbildung als Funkmechanikerin im privaten Handwerk. Im Anschluss hieran war sie einige Jahre als Rundfunkmechanikerin tätig.
Im Rahmen eines Abend-/Fernstudiums belegte sie den Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen. Zwischen 1990 und 1991 ließ sie sich zur Rechtschutzsekretärin im DGB und an der Akademie für Arbeit an der Universität Frankfurt/Main ausbilden.
Im Jahr 1992 begann Frau Dreißiger das Studium der Rechtswissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin.
Von Anfang an legte Frau Dreißiger Wert auf ihre arbeitsrechtliche Kopmptenzen. Während des Studiums und des Referendariats arbeitete Frau Dreißiger in zwei Anwaltskanzleien mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht sowie in der gewerkschaftlichen und sozialen Bildung. Zudem war sie in der Vorstandsabteilung der Signal-Versicherung in Berlin im Bereich Personalangelegenheiten tätig.
In den Jahren 2000 bis 2003 war Frau Rechtsanwältin Dreißiger für die Arbeitsrechtskanzlei Schneider-Schwegler in Berlin tätig.
Seit 2003 führt Frau Rechtsanwältin Dreißiger ihre eigene Kanzlei in Berlin.
Wegen ihrer Erfahrung und Kompetenz besonders bei einschneidenden Veränderungen in Konzernen und Unternehmen ist sie für viele Arbeitnehmervertretungen jahrelange Ansprechpartnerin und juristische Unterstützung.