Der deutsche Gesetzgeber hat die grundlegenden Regelungen zum
Dienstvertrag im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) getroffen. Dort werden in den §§ 611 ff BGB die Rechte und Pflichten wie etwa Vergütung und Leistung geregelt. Zu beachten ist hierbei allerdings, dass es wegen der uneinheitlichen Regelung der arbeitsrechtlichen Normen in verschiedenen Gesetzen regelmäßig Spezialnormen gibt. Wegen der Tarifautonomie bestehen häufig speziellere Regelungen in Tarifverträgen. So können beispielsweise gemäß § 622 Abs.4 BGB die Tarifparteien von den gesetzlichen Kündigungsfristen abweichende Regelungen-auch zu Ungunsten der
Arbeitnehmer- treffen.
Letztes Update 11.03.2009 | Copyright© Irena Dreißiger 2009 |
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