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Synallagma
Gegenseitigkeitsverhältnis zweier Leistungen
bezeichnet das Austauschverhältnis zweier Leistungen im Vertrag; z.B. im Arbeitsverhältnis die Zahlung von Entgelt gegen Arbeitsleistung
Titel:
Synallagma
Begriff(e):
Synallagma
Interne Suche:
Synallagma
Übersichtsseite:
Lexikon
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Letztes Update 10.03.2009 | Copyright© Irena Dreißiger 2009 |
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