Gewerbeordnung
Die GewO ist das älteste bestehende deutsche Gesetz mit arbeitsrechtlichen Vorschriften
In der GewO sind für alle
Arbeitnehmer geltende Vorschriften u.a. zum Direktionsrecht des Arbeitgebers (§ 106 GewO) wie auch zur Zeugniserteilung (§ 109 GewO) zu finden.
Darüber hinaus finden sich hier Vorschriften zur Berechnung, Zahlung und Abrechnung des Arbeitsentgelts (§§ 107, 108 GewO).
Letztes Update 11.03.2009 | Copyright© Irena Dreißiger 2009 |
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