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Das Tagesgeschäft des Betriebsrates: Einstellung, Eingruppierung, Versetzung

Zu einem großen Teil besteht die Arbeit des Betriebsrates darin, seine Mitbestimmungsrechte gemäß § 99 BetrVG bei Einstellungen, Versetzungen und Eingruppierungen auszuüben.

Doch das Betriebsverfassungsrecht stellt strenge Anforderungen an die Durchsetzung dieser Rechte.
Formvorschriften, Zugangsregelungen und Fristen machen den Betriebsräten das Leben schwer und können dazu führen, dass trotz allen guten Willens für die Beschäftigten nachteilige Maßnahmen durchgeführt werden.

Die Kenntnis des § 99 BetrVG gehört daher zum elementaren Grundwissen eines Gremiums. Nicht nur der/ die Vorsitzende bzw. sein Stellvertreter sollten die von Gesetz und Rechtsprechung vorgegebenen Spielregeln kennen.

In Ergänzung zu den gewerkschaftlichen Grundlagenseminaren bieten wir Ihnen eine "Schellbesohlung" im Umgang mit den Zustimmungsanträgen des Arbeitgebers an.

Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen
(Dauer: 1-3 Tage)

1. Grundlagen

- Was ist eine Einstellung?
- Was ist eine Versetzung?
- Was ist eine Ein/Umgruppierung?
- Kollektivrechtlicher Bezug

2. Unterrichtung des Betriebsrates

- Umfang der Unterrichtungspflicht
- Zeitpunkt
- Adressat
- Form

3. Zustimmungserfordernis

- Versagungsgründe
- Katalog des § 99 Abs. 2 BetrVG
- Zustimmungsverweigerung
- Mitteilung an den Arbeitgeber
- Form und Fristen
 
4. Streitigkeiten

- Antrag auf Zustimmungsersetzung
- vorläufige Durchführung der Maßnahme
- Bestreiten der Dringlichkeit
- Antrag auf Aufhebung der personellen Maßnahme
- Zwangsgeld
- § 23 BetrVG





Letztes Update 08.06.2023 | Copyright© Irena Dreißiger 2009 | Seite drucken: Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen | Seite einem Freund senden: Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen

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