OT-Mitgliedschaft

bezeichnet die Mitgliedschaft eines Unternehmens ohne Tarifbindung in einem Arbeitgeberverband

Grundsätzlich steht es Arbeitgeberverbänden frei, eine sogenannte OT-Mitgliedschaft anzubieten. Dieses ist Ausfluss der Koaltionsfreiheit gemäß Artikel 9 Abs. 3 Grundgesetz.

Problematisch sind aber die Fragen zu den tarif- und arbeitskampfrechtlichen Folgen des Wechsels eines verbandsangehörigen Arbeitgebers in die OT-Mitgliedschaft. Grundsätzlich gilt hier, alle Tarifverträge, die abgeschlossen wurden als der Arbeitgeber noch Vollmitglied war, wirken in ihrem Geltungsbereich auch für das OT-Mitglied fort bis sie durch andere Regelungen abgelöst werden.


Titel: OT-Mitgliedschaft OT-Mitgliedschaft
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Letztes Update 11.03.2009 | Copyright© Irena Dreißiger 2009 | Seite drucken: OT-Mitgliedschaft | Seite einem Freund senden: OT-Mitgliedschaft

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