Job-Sharing

Arbeitsplatzteilung als Gruppenarbeit

Arbeitgeber und Arbeitnehmer können vereinbaren, dass mehrere Arbeitnehmer sich die Arbeitszeit an einem Arbeitsplatz teilen.
Job-Sharing ist eine Form der Gruppenarbeit. Regelungen hierzu finden sich in § 13 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG).
Teilen sich mehrere Arbeitnehmer einen Arbeitsplatz  ist die Kündigung eines Beschäftigten wegen des Ausscheidens eines anderen Arbeitnehmers unwirksam.


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Letztes Update 11.03.2009 | Copyright© Irena Dreißiger 2009 | Seite drucken: Job-Sharing | Seite einem Freund senden: Job-Sharing

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