Gewerbeordnung

Die GewO ist das älteste bestehende deutsche Gesetz mit arbeitsrechtlichen Vorschriften

In der GewO sind für alle Arbeitnehmer geltende Vorschriften u.a. zum Direktionsrecht des Arbeitgebers (§ 106 GewO) wie auch zur Zeugniserteilung (§ 109 GewO) zu finden.

Darüber hinaus finden sich hier Vorschriften zur Berechnung, Zahlung und Abrechnung des Arbeitsentgelts (§§ 107, 108 GewO).


Titel: Gewerbeordnung Gewerbeordnung
Begriff(e): Gewerbeordnung Gewerbeordnung
Interne Suche: Gewerbeordnung Gewerbeordnung
Übersichtsseite: Gewerbeordnung Lexikon: Übersicht


Freiwillige Betriebsvereinbarung  vorheriger Begriff: Freiwillige Betriebsvereinbarung naechster Begriff: Haftung des Betriebsrates Haftung des Betriebsrates


Letztes Update 11.03.2009 | Copyright© Irena Dreißiger 2009 | Seite drucken: Gewerbeordnung | Seite einem Freund senden: Gewerbeordnung

Zurück zur Startseite