Betriebsverfassungsgesetz
regelt verfahrensmäßig und inhaltlich die Ausübung der Rechte des Betriebsrates
das
Betriebsverfassungsgesetz enthält Vorschriften über die Errichtung von Betriebs-, Gesamtbetriebs- und Konzernbetriebsräten sowie der Jugend-u. Auszubildendenvertretung, deren Geschäftsführung sowie die Regelungen über die Mitwirkung und Mitbestimmung der
Arbeitnehmer
Letztes Update 11.03.2009 | Copyright© Irena Dreißiger 2009 |

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